AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sugar Brands GmbH
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Sugar Brands GmbH, nachfolgend „Sugar Brands“, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Das Angebot von Sugar Brands richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Diese AGB gelten insbesondere für Bestellungen über sugarbrands.de sowie für Bestellungen per E-Mail, Telefon, Kontaktformular, Außendienst oder über sonstige geschäftliche Kommunikationswege.
1.4 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sugar Brands ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Eine vorbehaltlose Lieferung oder Leistung stellt keine Zustimmung dar.
1.5 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Registrierung und Kundenkonto
2.1 Sugar Brands kann Bestellungen von einer Registrierung und Freischaltung als Gewerbekunde abhängig machen.
2.2 Der Kunde hat vollständige und zutreffende Unternehmens-, Kontakt-, Rechnungs- und Lieferdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
2.3 Sugar Brands darf Nachweise zur Unternehmereigenschaft, Vertretungsberechtigung, Bonität und Identität verlangen.
2.4 Ein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung, bestimmte Konditionen oder dauerhafte Nutzung des Kundenkontos besteht nicht.
2.5 Sugar Brands darf ein Kundenkonto insbesondere bei unrichtigen Angaben, Zahlungsrückständen, Bonitätsbedenken, Missbrauchsverdacht oder Vertragsverstößen sperren oder einschränken.
2.6 Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunde haftet für über sein Kundenkonto veranlasste Vorgänge, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Produktdarstellungen, Preisangaben, Verfügbarkeiten und sonstige Angaben im Shop sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar.
3.2 Mit Abgabe der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.
3.3 Eine automatische Bestell- oder Eingangsbestätigung bestätigt ausschließlich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
3.4 Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Versand- oder Bereitstellungsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
3.5 Sugar Brands darf Bestellungen ganz oder teilweise ablehnen, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit, Preis- oder Datenfehlern, Bonitätsbedenken, offenen Forderungen, ungewöhnlichen Mengen, Missbrauchsverdacht, behördlichen Beschränkungen oder Lieferproblemen bei Herstellern und Vorlieferanten.
3.6 Sugar Brands darf bestellte Mengen im zumutbaren Umfang reduzieren und zumutbare Teillieferungen vornehmen. Berechnet werden nur bestätigte und gelieferte Mengen.
3.7 Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Produkte, Marken, Sorten, Verpackungen oder Mengen besteht nicht.
4. Produktangaben und Importware
4.1 Produktbeschreibungen, Bilder, Maße, Gewichte, Füllmengen, Zutatenangaben und Verpackungsdarstellungen werden nach bestem Wissen bereitgestellt, können jedoch hersteller- oder chargenbedingt abweichen.
4.2 Produktbilder können Muster-, Symbol- oder Herstellerbilder sein.
4.3 Bei Importware können insbesondere Verpackungsdesign, Sprache, Etikettierung, Farben, Abbildungen, Herstellerangaben oder Aufmachung abweichen.
4.4 Geringfügige oder handelsübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern Verwendbarkeit, Verkehrsfähigkeit und wirtschaftlicher Wert nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
4.5 Maßgeblich sind die Angaben auf dem tatsächlich gelieferten Produkt. Der Kunde hat diese vor Weiterverkauf oder Verwendung zu prüfen.
4.6 Sugar Brands darf Schreib-, Rechen-, Darstellungs-, Übertragungs- und Zuordnungsfehler berichtigen.
4.7 Bei offensichtlichen Preisfehlern darf Sugar Brands die Bestellung zum richtigen Preis bestätigen oder vom Vertrag Abstand nehmen. Bereits geleistete Zahlungen werden für nicht ausgeführte Positionen erstattet.
5. Mindesthaltbarkeitsdatum und Lebensmittel
5.1 Ein bei einem Produkt, einer Variante, einer Charge oder im Angebot angegebenes Mindesthaltbarkeitsdatum ist Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit.
5.2 Sugar Brands vertreibt auch Ware mit verkürzter Restlaufzeit, Sonderposten und ausdrücklich gekennzeichnete MHD-Ware.
5.3 Ein vor Vertragsschluss angegebenes oder sonst mitgeteiltes Mindesthaltbarkeitsdatum stellt keinen Mangel dar.
5.4 Eine bestimmte Mindestrestlaufzeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in Textform zugesichert wurde.
5.5 Innerhalb einer Lieferung können unterschiedliche Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten enthalten sein, sofern keine einheitliche Charge ausdrücklich vereinbart wurde.
5.6 Der Kunde ist ab Gefahrübergang für sachgerechte Lagerung, Einhaltung der Lagerbedingungen, Warenrotation und rechtzeitigen Weiterverkauf verantwortlich.
5.7 Eine nach Gefahrübergang eintretende Verkürzung oder Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums begründet keinen Mangel, wenn die Ware bei Gefahrübergang vertragsgemäß war.
6. Preise, Umsatzsteuer und Pfand
6.1 Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Pfand, Versandkosten, Zölle, Gebühren und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet.
6.3 Pfand zählt weder zum Mindestbestellwert noch zur Versandkostenfreigrenze.
6.4 Maßgeblich sind die von Sugar Brands bestätigten Preise.
6.5 Sonderpreise, Rabatte, Kulanzregelungen und individuelle Konditionen gelten ausschließlich für den jeweils bestätigten Auftrag oder Zeitraum. Ein Anspruch auf Wiederholung besteht nicht.
7. Mindestbestellwert und Versandkosten
7.1 Der Mindestbestellwert beträgt grundsätzlich 499,00 Euro netto Warenwert.
7.2 Pfand, Umsatzsteuer und Versandkosten werden bei der Ermittlung des Mindestbestellwerts nicht berücksichtigt.
7.3 Bei einem Warenwert ab 499,00 Euro und unter 1.499,00 Euro netto werden grundsätzlich 69,00 Euro netto für den Palettenversand berechnet, sofern im Checkout oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ausgewiesen wird.
7.4 Ab einem Warenwert von 1.499,00 Euro netto erfolgt der reguläre Palettenversand grundsätzlich kostenfrei, sofern keine abweichende Vereinbarung oder besondere Lieferleistung vorliegt.
7.5 Sonderfahrten, Inselzustellungen, Auslandsversand, Expressleistungen, zusätzliche Zustellversuche, Avisierung, Hebebühne, Wartezeiten und sonstige Zusatzleistungen können gesondert berechnet werden.
7.6 Sugar Brands darf Bestellungen unterhalb des Mindestbestellwerts ausnahmsweise annehmen. Daraus entsteht kein Anspruch für zukünftige Bestellungen.
8. Zahlungsarten und Fälligkeit
8.1 Die im Einzelfall verfügbaren Zahlungsarten werden im Checkout oder in der Auftragsbestätigung angezeigt.
8.2 Sugar Brands bietet insbesondere folgende Zahlungsarten an:
- Kauf auf Rechnung über Billie mit grundsätzlich 30 Tagen Zahlungsziel
- Kreditkarte
- PayPal
- Vorkasse
- Apple Pay
- Google Pay
8.3 Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
8.4 Sugar Brands und eingesetzte Zahlungsdienstleister dürfen die Verfügbarkeit einer Zahlungsart von Identitäts-, Bonitäts-, Betrugs- und Risikoprüfungen abhängig machen.
8.5 Sugar Brands darf jederzeit Vorkasse oder eine andere geeignete Zahlungsart verlangen, insbesondere bei Neukunden, erhöhten Bestellwerten, offenen Forderungen, Zahlungsverzug oder erhöhtem Ausfallrisiko.
8.6 Bei Vorkasse beginnt die Bearbeitung grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang und eindeutiger Zahlungszuordnung.
8.7 Bei Kauf auf Rechnung gelten ergänzend die Bedingungen des eingesetzten Zahlungsdienstleisters. Forderungen dürfen an Zahlungsdienstleister, Factoring-Unternehmen oder sonstige Dritte abgetreten werden.
8.8 Rechnungen und Gutschriften dürfen elektronisch bereitgestellt werden.
9. Zahlungsverzug
9.1 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
9.2 Sugar Brands darf bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen zurückhalten, offene Aufträge aussetzen, Zahlungsziele widerrufen und künftige Lieferungen von Vorkasse abhängig machen.
9.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Verzugszinsen, Verzugspauschale und Ersatz erforderlicher Rechtsverfolgungskosten, bleiben unberührt.
9.4 Zahlungen werden, soweit gesetzlich zulässig und keine abweichende Tilgungsbestimmung besteht, zunächst auf Kosten, sodann auf Zinsen und zuletzt auf die älteste offene Hauptforderung angerechnet.
10. Lieferung und Liefertermine
10.1 Lieferzeiten und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn Sugar Brands sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt hat.
10.2 Unverbindliche Lieferangaben sind voraussichtliche Zeitangaben.
10.3 Sugar Brands ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
10.4 Sugar Brands bestimmt Versanddienstleister, Versandart und Verpackung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
10.5 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde trägt die Verantwortung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Erreichbarkeit.
10.6 Der Kunde muss sicherstellen, dass die Lieferstelle erreichbar, eine empfangsberechtigte Person anwesend und eine ordnungsgemäße Entladung möglich ist.
10.7 Einbringung, Einlagerung, Sortierung oder innerbetriebliche Verteilung sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Gescheiterte Zustellung
11.1 Kann eine Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt werden, trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten.
11.2 Dies gilt insbesondere bei:
- falscher oder unvollständiger Lieferadresse
- fehlender Annahmeperson
- unberechtigter Annahmeverweigerung
- unzureichender Zufahrt
- fehlender Entlademöglichkeit
- nicht mitgeteilter Betriebsschließung
11.3 Sugar Brands darf insbesondere Rücktransport-, Lager-, Standzeit-, Neuversand- und erneute Zustellkosten berechnen.
11.4 Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
12. Gefahrübergang
12.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Versanddienstleister auf den Kunden über.
12.2 Verzögert sich Versand oder Übergabe aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versand- oder Abholbereitschaft über.
12.3 Dies gilt auch für Teillieferungen.
13. Abholung
13.1 Eine Abholung ist nur möglich, wenn der Kunde die Abholoption im Warenkorb aktiviert und anschließend im Checkout auswählt.
13.2 Die Ware darf erst nach Bereitstellungsmitteilung und innerhalb der vereinbarten Abholzeit abgeholt werden.
13.3 Der Kunde hat eine geeignete Transportmöglichkeit bereitzustellen und die Ware bei Übergabe zu prüfen.
13.4 Mit Übergabe an den Kunden oder dessen Beauftragten geht die Gefahr auf den Kunden über.
13.5 Holt der Kunde bereitgestellte Ware trotz Aufforderung nicht fristgerecht ab, darf Sugar Brands:
- Lagerkosten berechnen
- die Ware auf Kosten des Kunden versenden
- nach angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten
- Schadensersatz verlangen
14. Höhere Gewalt und Selbstbelieferung
14.1 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Sugar Brands, die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder verhindern, verlängern Leistungsfristen um die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit.
14.2 Hierzu zählen insbesondere:
- Naturereignisse
- Krieg und Unruhen
- Pandemien
- behördliche Maßnahmen
- Import- oder Exportbeschränkungen
- Zollverzögerungen
- Streiks
- Energie- oder Rohstoffmangel
- Verkehrsstörungen
- Cyberangriffe
- IT-Ausfälle
- Lieferausfälle von Herstellern oder Vorlieferanten
14.3 Wird die Leistung dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, darf Sugar Brands hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.
14.4 Dies gilt auch bei ausbleibender oder verspäteter Selbstbelieferung, sofern Sugar Brands ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen und die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat.
15. Warenprüfung und Mängelanzeige
15.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung nach Maßgabe des § 377 HGB zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
15.2 Zu prüfen sind insbesondere:
- Anzahl der Packstücke und Paletten
- sichtbare Transport- und Verpackungsschäden
- Artikel und Mengen
- Produktzustand
- Chargen
- Mindesthaltbarkeitsdaten
- Übereinstimmung mit Lieferschein und Bestellung
15.3 Sichtbare Transportschäden und Fehlmengen sind bei Annahme konkret auf dem Frachtbrief oder Abliefernachweis zu vermerken und nach Möglichkeit vom Fahrer bestätigen zu lassen.
15.4 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
15.5 Eine Mängelanzeige muss eine eindeutige Zuordnung ermöglichen und insbesondere enthalten:
- Bestell- oder Rechnungsnummer
- Artikelbezeichnung
- betroffene Menge
- konkrete Fehlerbeschreibung
- geeignete Fotos
- Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum, soweit vorhanden
- Abliefernachweis oder Frachtbrief bei Transportschäden
15.6 Beanstandete Ware, Verpackungen und Beweismittel sind bis zur abschließenden Klärung sachgerecht aufzubewahren.
15.7 Unangekündigte Rücksendung, eigenmächtige Vernichtung, Verarbeitung, Weiterveräußerung oder Veränderung beanstandeter Ware ist ohne Zustimmung von Sugar Brands unzulässig, soweit dadurch Prüfung oder Beweissicherung beeinträchtigt werden.
16. Mängelrechte
16.1 Bei berechtigten Mängeln steht Sugar Brands zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu.
16.2 Sugar Brands kann nach pflichtgemäßem Ermessen insbesondere:
- Ersatz liefern
- fehlende Ware nachliefern
- nachbessern
- eine Gutschrift erteilen
- den Kaufpreis angemessen mindern
16.3 Der Kunde hat Sugar Brands angemessene Zeit zur Prüfung und Nacherfüllung einzuräumen.
16.4 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
16.5 Geringfügige Abweichungen, die Verwendbarkeit oder wirtschaftlichen Wert nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zum Rücktritt.
16.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei:
- unsachgemäßer Lagerung
- Nichtbeachtung von Temperatur- oder Produkthinweisen
- Beschädigung nach Gefahrübergang
- Veränderung oder Weiterverarbeitung
- bekanntem kurzen Mindesthaltbarkeitsdatum
- unwesentlichen Verpackungs- und Designabweichungen
17. Rücksendungen und freiwillige Rücknahmen
17.1 Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
17.2 Ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht für mangelfreie Ware besteht nicht.
17.3 Rücksendungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Sugar Brands.
17.4 Unangekündigte oder nicht genehmigte Rücksendungen dürfen auf Kosten des Kunden zurückgesandt oder zur Abholung bereitgehalten werden.
17.5 Freiwillige Rücknahmen erfolgen ausschließlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
17.6 Sugar Brands darf bei freiwilligen Rücknahmen Transport-, Prüf-, Bearbeitungs-, Wiedereinlagerungs- und Wertminderungskosten abziehen.
17.7 Von freiwilliger Rücknahme sind insbesondere ausgeschlossen:
- Lebensmittel und Getränke
- geöffnete Ware
- beschädigte Verkaufsverpackungen
- MHD- und Sonderpostenware
- Aktionsware
- Sonderbeschaffungen
- Private-Label-Produkte
- unsachgemäß gelagerte Ware
18. Produktrückrufe und Rückverfolgbarkeit
18.1 Der Kunde hat Produkt-, Chargen-, Rückruf- und Sicherheitsinformationen unverzüglich zu beachten.
18.2 Der Kunde muss eine angemessene Rückverfolgbarkeit der weiterverkauften Ware sicherstellen.
18.3 Bei einem Rückruf hat der Kunde:
- den Weiterverkauf betroffener Ware unverzüglich einzustellen
- betroffene Bestände zu sperren
- erforderliche Informationen bereitzustellen
- Weisungen von Sugar Brands oder zuständigen Behörden zu befolgen
18.4 Der Kunde hat erforderliche Informationen an seine Abnehmer weiterzugeben.
18.5 Öffentliche Erklärungen im Namen von Sugar Brands bedürfen vorheriger Zustimmung.
19. Eigentumsvorbehalt
19.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Sugar Brands.
19.2 Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen.
19.3 Der Kunde tritt Sugar Brands bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des jeweiligen Rechnungsendbetrags sicherungshalber ab. Sugar Brands nimmt die Abtretung an.
19.4 Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
19.5 Bei Zahlungsverzug darf Sugar Brands die Einziehungsermächtigung widerrufen und die zur Einziehung erforderlichen Angaben und Unterlagen verlangen.
19.6 Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt für Sugar Brands, ohne dass hieraus Verpflichtungen entstehen. Sugar Brands erwirbt Miteigentum im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Sachen.
19.7 Pfändungen, Beschädigungen, Verlust und sonstige Zugriffe Dritter sind Sugar Brands unverzüglich mitzuteilen.
19.8 Sugar Brands gibt Sicherheiten nach eigener Wahl frei, soweit ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als zehn Prozent übersteigt.
20. Haftung
20.1 Sugar Brands haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
20.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
20.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen und ausgebliebene Umsätze ausgeschlossen.
20.4 Sugar Brands haftet nicht für Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Lagerung, Transport, Verarbeitung, Veränderung oder Nichtbeachtung von Produkt-, Sicherheits- oder Lagerhinweisen entstehen.
20.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von Sugar Brands.
21. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
21.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.
21.2 Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
21.3 Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
22. Elektronische Kommunikation
22.1 Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Mahnungen und sonstige Vertragsdokumente dürfen elektronisch übermittelt oder im Kundenkonto bereitgestellt werden.
22.2 Der Kunde hat eine erreichbare geschäftliche E-Mail-Adresse anzugeben, regelmäßig zu kontrollieren und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
22.3 Nachteile aufgrund unrichtiger, veralteter oder nicht kontrollierter Kontaktdaten trägt der Kunde, soweit er dies zu vertreten hat.
23. Abtretung
23.1 Der Kunde darf Ansprüche gegen Sugar Brands nur mit vorheriger Zustimmung in Textform abtreten, soweit ein Abtretungsverbot gesetzlich zulässig ist.
23.2 Sugar Brands darf Forderungen gegen den Kunden an Zahlungsdienstleister, Factoring-Unternehmen, Inkassodienstleister oder sonstige Dritte abtreten.
24. Änderungen der AGB
24.1 Für den jeweiligen Vertrag gelten die bei Abgabe der Bestellung wirksam einbezogenen AGB.
24.2 Sugar Brands darf die AGB für zukünftige Verträge ändern.
24.3 Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung oder gesetzliche Grundlage besteht.
25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
25.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
25.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz von Sugar Brands.
25.3 Sugar Brands bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
25.4 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz von Sugar Brands.
26. Schlussbestimmungen
26.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
26.2 Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
26.3 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden.